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BVerwG, 22.07.1988 - 4 B 139.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.1988 - 8 S 1663/87
- BVerwG, 22.07.1988 - 4 B 139.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1988 - 4 B 139.88
Sie unterläßt es jedoch, eine bisher ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts näher zu bezeichnen, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 22.07.1988 - 4 B 139.88
Sie unterläßt es jedoch, eine bisher ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts näher zu bezeichnen, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren geklärt werden könnte (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].